Der Vorstand der Dachdecker-Einkauf Ost eG beschließt, dass ab sofort sämtliche Erklärungen, die gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 126b BGB, in Textform abgegeben werden können, auch bei der Dachdecker-Einkauf Ost eG in dieser Form zulässig sind – ungeachtet anderslautender Regelungen in der Satzung.
Dies betrifft insbesondere folgende Mitgliederformulare, deren Einreichung nun in Textform erfolgen kann:
- Beitrittserklärung
- Beteiligungserklärung
- Erklärung zur Übertragung von Genossenschaftsanteilen
- Erklärung zur Beteiligung nach Umsatz gemäß § 37 Abs. 1 und 2 GenG
- Kündigung der Mitgliedschaft sowie Erklärungen zum Ausschluss
Mit diesem Beschluss wird die Schriftform im Sinne des § 126 BGB durch die Textform gemäß § 126b BGB ersetzt, sofern gesetzlich zulässig.
Hinweis: Sofern gesetzliche Vorschriften im Einzelfall weiterhin die Schriftform erfordern, bleibt diese unberührt.
Braunschweig, 28.05.2025