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Dachdecker-Einkauf Ost EG

Vorstandsbeschluss zur Zulässigkeit der Textform gemäß § 126 BGB

Der Vorstand der Dachdecker-Einkauf Ost eG beschließt, dass ab sofort sämtliche Erklärungen, die gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 126b BGB, in Textform abgegeben werden können, auch bei der Dachdecker-Einkauf Ost eG in dieser Form zulässig sind – ungeachtet anderslautender Regelungen in der Satzung.

Dies betrifft insbesondere folgende Mitgliederformulare, deren Einreichung nun in Textform erfolgen kann:

  • Beitrittserklärung
  • Beteiligungserklärung
  • Erklärung zur Übertragung von Genossenschaftsanteilen
  • Erklärung zur Beteiligung nach Umsatz gemäß § 37 Abs. 1 und 2 GenG
  • Kündigung der Mitgliedschaft sowie Erklärungen zum Ausschluss

Mit diesem Beschluss wird die Schriftform im Sinne des § 126 BGB durch die Textform gemäß § 126b BGB ersetzt, sofern gesetzlich zulässig.

Hinweis: Sofern gesetzliche Vorschriften im Einzelfall weiterhin die Schriftform erfordern, bleibt diese unberührt.

Braunschweig, 28.05.2025

>> zum originalem Beschluss (PDF)